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2. Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen erhalten Sie von der Pflegekasse. In diesem Fall
nutzen Sie für die häusliche Pflege einen ambulanten Pflegedienst.
Die maximale Auszahlung/Erstattung durch die Pflegekasse beträgt:
• Pflegegrad I: 0 EUR (keine Pflegesachleistungen)
• Pflegegrad II: bis zu 689 EUR
• Pflegegrad III: bis zu 1.298 EUR
• Pflegegrad IV: bis zu 1.612 EUR
• Pflegegrad V: bis zu 1.995 EUR
3. Kombinationsleistungen
Als Angehörige/r, Freund/in oder Bekannte/r können Sie sich die Pflege
auch mit einem professionellen Pflegedienst teilen. Ein Teil der häuslichen
Pflege wird hierbei von Ihnen geleistet und der andere Teil vom
ambulanten Pflegedienst.
Hierbei wird dann von der Pflegekasse geprüft, welcher Prozentanteil der
Pflegeleistungen jeweils durch den Pflegedienst und von Ihnen geleistet
wird. Danach richtet sich dann die eventuelle Auszahlung des Pflegegeldes.
Tages- und Nachtpflege
Um den Verbleib des Pflegebedürftigen in der eigenen Wohnung zu unterstützen,
gibt es die Möglichkeit, einen Platz in der Tages- oder Nachtpflege
anzunehmen. In einem zeitlich begrenzten Rahmen übernimmt
die Institution die Betreuung und Pflege und schafft bedarfsgerechte
Angebote.
So werden die pflegenden Angehörigen entlastet, können sich von der
Pflege erholen, ihrer Berufstätigkeit nachgehen und wissen, dass die Angehörigen
gut versorgt sind.
In der Regel findet die Tages- und Nachtpflege nur an Wochentagen
statt. Die Tagespflege eignet sich besonders für Menschen, die
• tagsüber/nachts alleine sind,
• nach einem Krankenhausaufenthalt tagsüber/nachts Hilfe benötigen,
• aufgrund einer Demenzerkrankung nicht ohne Aufsicht bleiben können
oder
• um pflegende Angehörige zu entlasten.