Wissenswertes für Senioren 27
Gemeinde Bad Rothenfelde
Frankfurter Straße 3, 49214 Bad Rothenfelde
Ansprechpartnerin: Anja Wolf
Tel.: 05424 223-155
wolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung sichert die Menschen ab, die als pflegebedürftig
einzustufen sind. Dazu zählt, wer bei gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft, voraussichtlich
mindestens für sechs Monate, in erheblichem oder höherem
Maße auf Hilfe angewiesen ist.
Die Pflegeversicherung unterscheidet fünf Pflegegrade.
Die Leistungen der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag, den Sie bei
Ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen müssen, denn dort ist in der Regel
auch Ihre gesetzliche Pflegeversicherung angebunden.
Nach dem Besuch des medizinischen Dienstes Ihrer Pflegekasse bei Ihnen
erfolgt die Einstufung in den Pflegegrad. Je nach Höhe des Pflegegrades
und der in Anspruch genommenen Pflegeleistungen erhalten Sie
unterschiedliche Gelder.
Sie können bei der Pflegeversicherung
aus drei Leistungsvarianten wählen:
1. Das Pflegegeld
Hierbei übernimmt ein/e Angehörige/r oder Bekannte/r die Pflege des
Pflegebedürftigen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird für die pflegende
Person ein Rentenbeitrag in die Rentenversicherung eingezahlt.
Das Pflegegeld muss nicht versteuert werden.
• Pflegegrad I: 0 EUR (kein Pflegegeld)
• Pflegegrad II: 316 EUR
• Pflegegrad III: 545 EUR
• Pflegegrad IV: 728 EUR
• Pflegegrad V: 901 EUR
Eine Beratung durch einen Pflegedienst
ist in regelmäßigen Abständen
vorgeschrieben.
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