Rente
Sie haben Ihren wohlverdienten Ruhestand erreicht und können Rente
aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen? Ihr Ehepartner ist
verstorben und Sie haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente? Gerne
werden Sie von uns bei der Antragstellung beraten und unterstützt.
Gemeinde Bad Rothenfelde
Frankfurter Straße 3, 49214 Bad Rothenfelde
Ansprechpartnerin: Charline Focken
Tel.: 05424 223-157
focken@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Grundsicherung – Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll sicherstellen,
dass ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen genug
Wissenswertes für Senioren 25
Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung haben.
Die Grundsicherung wird nicht wie eine Rente als fester Betrag geleistet,
sondern als eine Aufstockungsleistung zum vorhandenen Einkommen
und Vermögen. Der Grundsicherungsbetrag setzt sich aus zahlreichen
Einzelleistungen zusammen.
Die wichtigsten Einzelleistungen
sind die Leistungen für Regelbedarfe,
wie z. B. Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfszuschläge
und Beiträge
zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Gemeinde Bad Rothenfelde
Frankfurter Straße 3, 49214 Bad Rothenfelde
Ansprechpartner: Ulrich Lytze
Tel.: 05424 223-154
lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Wohngeld
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und
familiengerechten Wohnens. Es wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen
und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen
und Eigentümer) geleistet. Dabei zahlt der Staat unter anderem
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Wer zum Kreis der Berechtigten
gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von verschiedenen Faktoren
ab. In jedem Falle kann nur Wohngeld erhalten, wer einen Antrag
gestellt hat und die Voraussetzungen erfüllt.
link
link